Kosten
Psychotherapie istfür gesetzlich Krankenversichertekostenfrei
Sofern eine psychische Erkrankung vorliegt, ist die Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie in vollem Umfang.
Liegt eine psychische Erkrankung vor?
In den ersten drei Psychotherapeutischen Sprechstunden klären wir gemeinsam, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Die Kosten dieser Termine werden von Ihrer Krankenkasse übernommen – unabhängig vom Ergebnis.
Sollte eine Psychotherapie notwendig sein und Ihr Anliegen zu meinem Behandlungsangebot passen, stellen wir gemeinsam einen Antrag auf Genehmigung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse.
Therapie beantragen
Wir beantragen zunächst 12 Sitzungen, wobei eine Einzelsitzung 50 Minuten und eine Gruppensitzung 100 Minuten umfasst. Bei Bedarf können wir den Antrag um 12 weitere Sitzungen verlängern. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Therapie auf insgesamt 60 Sitzungen zu erweitern.
Nach Abschluss einer Therapie ist eine Wartezeit von zwei Jahren erforderlich, bevor eine neue Therapie begonnen werden kann. Bitte prüfen Sie deshalb vor Antritt Ihrer Therapie, ob Sie in den letzten zwei Jahren genehmigungspflichtige psychotherapeutische Sitzungen in Anspruch genommen haben. Auch innerhalb dieser zwei Jahre kann in Ausnahmefällen unter besonderen Bedingungen eine neue Therapie begonnen werden.
Psychotherapie in anderen Versicherungsverhältnissen
und für Selbstzahler
Psychotherapie in anderen Versicherungs-verhältnissen und für Selbstzahler
Private Krankenversicherung
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Psychotherapie ist eine krankheitswertige Symptomatik. Welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Daher sollten Sie sich vorab genau über die Konditionen informieren und sich Absprachen gegebenenfalls schriftlich bestätigen lassen. Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Bei Beamten übernimmt die Beihilfe meist mindestens einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. Voraussetzung für die Kostenübernahme der Psychotherapie ist eine krankheitswertige Symptomatik. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich vor Behandlungsbeginn über die Kostenübernahme der Beihilfe persönlich zu informieren und sich Absprachen über die Kostenübernahme gegebenenfalls schriftlich bestätigen zu lassen.
Selbstzahler
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu übernehmen. Auch wenn hierbei keine sozialrechtlichen Vorgaben gelten, behandle ich aufgrund des hohen Bedarfs an Psychotherapie ausschließlich Personen mit einer behandlungsbedürftigen Symptomatik. Für Anliegen zur Persönlichkeitsentwicklung wenden Sie sich bitte an darauf spezialisierte Anbieter. Die Kosten der Therapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).